Die Europäische Kommission hat eine slowenisch-kroatische Initiative zur Aufnahme von Istarski med/Istrski med, einem in Kroatien und Slowenien erzeugten Honig, in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen genehmigt. "Die Vielfalt und der Reichtum der Region und die Kombination von Pollen verleihen ihm besondere organoleptische Eigenschaften, die sich in seinem spezifischen Geschmack und Geruch widerspiegeln", so die Kommission in der Begründung der Entscheidung. Zu den Arten des istrischen Honigs gehören Akazienhonig, Salbeihonig, Kastanienhonig, Lindenhonig sowie Blüten- und Waldhonig. Istrischer Honig darf nur in Istrien, das sich über die slowenisch-kroatische Grenze erstreckt, erzeugt und verpackt werden. Der slowenische Teil Istriens umfasst das Gebiet der vier Küstengemeinden, während in Kroatien der Honig auf der Halbinsel Istrien und den benachbarten Inseln erzeugt wird.
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